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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.2008 - 7 B 11049/08   

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https://dejure.org/2008,34905
OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.2008 - 7 B 11049/08 (https://dejure.org/2008,34905)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.12.2008 - 7 B 11049/08 (https://dejure.org/2008,34905)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Dezember 2008 - 7 B 11049/08 (https://dejure.org/2008,34905)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.2008 - 7 B 11049/08
    Er macht lediglich unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 - geltend, er habe ein Recht, in Deutschland zu bleiben, weil er Vater von zwei deutschen Kindern sei und mit seinem Sohn eine familiäre Lebensgemeinschaft bestehe.

    Hinzu kommt, dass die vom Antragsteller angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 2008 (vgl. InfAuslR 2008, 347) insofern nicht einschlägig ist, als sie die Frage der Zumutbarkeit einer vorübergehenden Trennung des ausländischen Vaters von seinem minderjährigen Kind zur Einholung des erforderlichen Visums vom Ausland aus betrifft, nicht jedoch die hier maßgebliche Frage der Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines straffällig gewordenen ausländischen Vaters eines deutschen Kindes im Hinblick auf die aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen des Art. 6 GG.

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.2008 - 7 B 11049/08
    Insbesondere dann, wenn - wie hier - die Geburt eines Kindes nicht eine "Zäsur" in der Lebensführung des betroffenen Ausländers darstellt, die in Anbetracht aller Umstände erwarten lässt, dass er bei legalisiertem Aufenthalt keine Straftaten mehr begehen wird, kommt ein Vorrang der gegen einen weiteren Aufenthalt streitenden Gründe in Betracht (vgl. BVerfG, InfAuslR 2006, 320 [322]).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.2008 - 7 B 11049/08
    Zwar ist nach der neueren Kammerrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Regel von einer - unter den Schutz des Art. 6 GG fallenden - familiären Lebensgemeinschaft bereits im Falle eines regelmäßigen Umgangs des getrennt lebenden Elternteils mit seinem minderjährigen Kind, der dem sonst Üblichen entspricht, auszugehen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 -, juris, Rn. 17 ff. [28]).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.2008 - 7 B 11049/08
    Wenn die Straftat besonders schwer wiegt, kann sogar die Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers, der mit einer deutschen Frau verheiratet ist und mit ihr ein eheliches Kind hat, - allein aufgrund generalpräventiver Erwägungen - mit Blick auf Art. 6 GG zulässig sein (vgl. BVerfGE 51, 386 [397 f.]).
  • BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.2008 - 7 B 11049/08
    Solche Arbeitsleistungen während der Haft innerhalb der Justizvollzugsanstalt stellen nämlich keine ordnungsgemäße Beschäftigung eines Arbeitnehmers auf dem regulären Arbeitsmarkt i.S.d. Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 dar (vgl. BVerwG, NVwZ 1996, 1109).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 7 A 10881/09

    Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers der zweiten Generation

    Bei einem inhaftierten Ausländer, der wegen seiner Straftaten ausgewiesen werden soll, ist dies grundsätzlich die Ausländerbehörde, in deren Dienstbezirk der Haftort liegt, an dem jener nach Verbüßung der Strafe aus der Haft entlassen wird (vgl. Beschluss des Senats vom 2. Dezember 2008 - 7 B 11049/08.OVG -, ESOVGRP, m.w.N.).

    Es genügt nicht, dass eine solche - wie hier im Oktober 2007 - beantragt wurde (vgl. Beschluss des Senats vom 2. Dezember 2008, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 13. März 2006 - 24 ZB 05.3191 -, juris; Armbruster, in: HTK-AuslR, Stand: November 2009, § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Anm. 1 m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2010 - 7 A 11230/09

    Ausweisung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Es genügt nicht, dass eine Aufenthaltserlaubnis wegen eines - wie hier am 20. Februar 2006 - rechtzeitig gestellten Verlängerungsantrages gemäß § 81 Abs. 4 AufenthG als fortbestehend gilt (vgl. das Urteil des Senats vom 4. Dezember 2009 - 7 A 10881/09.OVG - InfAuslR 2010, 144 [145] und den Beschluss des Senats vom 2. Dezember 2008 - 7 B 11049/08.OVG - ESOVGRP, BayVGH, Beschluss vom 13. März 2006 - 24 ZB 05.3191 - juris sowie Armbruster in HTK-AuslR zu § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG m.w.N. [Stand: März 2008]; so zu § 26 Abs. 4 AufenthG auch das den Beteiligten bekannte Urteil des BVerwG vom 30. März 2010 - 1 C 6.09 - juris Rn. 21).
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